AGB

Allgemeine Vertragsbedingungen
1. Vertragsabschluss
1.1 Der Vertrag zwischen den Parteien kommt mit der Entgegennahme Ihrer schriftlichen, telefonischen oder persönlichen Anmeldung zustande. Von diesem Zeitpunkt an werden die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag für Sie und uns wirksam.
1.2. Sonderwünsche sind nur Vertragsinhalt, wenn sie vom Vermieter schriftlich bestätigt worden sind.

2. Zahlungsbedingungen
2.1 Eine Anzahlung von Fr. 250.- pro Mietwoche wird fällig bei der Reservation, der Restbetrag spätestens 6 Wochen vor Ferienbeginn. Bei nicht fristgerechtem Eintreffen der Zahlungen kann der Eigentümer das Mietobjekt ohne Vorankündigung unter Geltendmachung der Annullierungskosten gemäss Ziffer 3 ff anderweitig vergeben.
2.2. Bei kurzfristigen Buchungen (weniger als 6- Wochen vor Abreise) ist der Gesamtbetrag sofort bei der Reservation respektive bei Erhalt der Rechnung fällig.

3. Annullierung
3.1. Allgemeines: Wenn Sie eine Buchung annullieren, muss dies persönlich oder mit eingeschriebenem Brief mitgeteilt werden.
3.2. Bei einer Annullierung erheben wir, neben allfällig anfallenden Annullierungskosten gemäss Ziffer 3.3. eine Bearbeitungsgebühr von Sfr. 100.- pro Auftrag. Diese Bearbeitungsgebühr wird nicht durch eine allfällige Annullierungskostenversicherung gedeckt.
3.3. Bei Annullierungen werden folgende Annullierungskosten erhoben: bis 56 Tage vor Ferienbeginn: 30% des Rechnungsbetrages 55-42 Tage vor Ferienbeginn: 50% des Rechnungsbetrages ab 41 Tage vor Ferienbeginn: 100% des Rechnungsbetrages Massgebend für die Berechnung des Annullierungsdatums ist das Eintreffen Ihrer Erklärung bei der Buchungsstelle; bei Samstagen, Sonn- und Feiertagen ist der nächste Werktag massgebend.
3.4 Besitzen Sie eine Annullierungskostenversicherung, werden obige Kosten gemäss den Richtlinien und Bestimmungen von der jeweiligen Versicherung übernommen. Sollten Sie nicht bereits innerhalb einer allgemeinen Reise- oder TCS Schutzbriefversicherung abgesichert sein, empfehlen wir Ihnen dringend eine solche Police abzuschliessen.

4. Beanstandungen
4.1. Allgemeines: Entspricht eine erbrachte Leistung nicht der vertraglichen Vereinbarung oder erleiden Sie einen Schaden, so sind Sie berechtigt und verpflichtet, beim Hausmeister unverzüglich diesen Mangel oder Schaden zu beanstanden und unentgeltliche Abhilfe zu verlangen. Wird innert angemessener Frist keine Abhilfe geleistet, ist Abhilfe nicht möglich oder ist sie nicht genügend, müssen Sie sich die gerügten Mängel, den Schaden und die nicht erfolgte Abhilfe schriftlich bestätigen lassen. Dies ist eine unabdingbare Voraus-setzung für eine spätere Geltendmachung allfälliger Ersatzansprüche.
4.2. Mietobjekt: Sollten zu Beginn oder während Ihres Aufenthaltes Mängel am Mietobjekt, dessen sanitären oder elektrischen Installationen oder am Swimmingpool auftreten oder andere Leistungen zu beanstanden sein, müssen Sie diese dem Hausmeister unverzüglich mitteilen. Sollte dieser nicht in der Lage sein, den Mangel innerhalb angemessener Frist zu beheben, müssen Sie uns direkt über die Beanstandung in Kenntnis setzen (Tel. 0041 41 320 88 12). Stillschweigen gilt als Anerkennung des vertrags-mässigen Zustandes einer vereinbarten Leistung.
4.3. Im Falle von Unterbrechungen in der Strom- und der damit verbundenen Wasserversorgung durch Blitz- oder Elementarschaden kann der Vermieter nicht haftbar gemacht werden.
4.4. Reinigung: Die Wohneinheit wird vom Hausmeister in sauberem Zustand übergeben. Beanstandungen müssen ihm unverzüglich gemeldet werden (s. Ziff. 4.2.)
4.5 Am Ende des Aufenthaltes ist das Mietobjekt besenrein zu hinterlassen und der Hausmüll entsorgt sein. Der Herd, der Backofen, das Essgeschirr, das Besteck sowie der Aussengrill mit Rost müssen einwandfrei gereinigt sein. Allfällige durch einen zusätzlichen Reinigungsaufwand entstehende Mehrkosten müssten verrechnet werden.

5. Haftungsausschluss
5.1. Wir haften nicht wenn die Nichterfüllung oder die nicht gehörige Erfüllung des Vertrages auf folgende Ursachen zurückzuführen ist: Versäumnisse Ihrerseits vor oder während der Reise Unvorhersehbare oder nicht abwendbare Versäumnisse/Beeinträchtigungen durch Dritte, die an der Erbringung der vertraglichen Leistung nicht beteiligt sind. Höhere Gewalt oder Ereignisse, welche wir trotz gebotener Sorgfalt nicht vorhersehen oder abwenden konnten.5.2. Das Mietverhältnis umfasst das Mietobjekt einschliesslich Inventar. Als Mieter haben Sie das Mietobjekt sorgfältig zu behandeln. Sie haften für die von Ihnen und Ihren Mitbewohnern verursachten Schäden. Diese müssen vor der Abreise der Agentur gemeldet und bezahlt werden (durch Abtretung an Ihre Haftpflichtversicherung). Pro Wohneinheit dürfen nicht mehr Personen untergebracht werden, als im Vertrag vereinbart wurde. Zelten sowie Wohnmobile werden auf dem Grundstück nicht geduldet.
5.3 Die Benützung des Pools erfolgt absolut auf eigenes Risiko und eigene Gefahr. Kinder dürfen den Pool grundsätzlich nur mit Begleitpersonen betreten und benutzen. Jegliche Haftung bei Unfällen wird vom Vermieter abgelehnt.

6. Diverses
6.1. Hunde dürfen mit schriftlicher Zusage der Buchungsstelle mitgenommen werden.
6.2. Der Bezug der Wohnung erfolgt selbständig Samstags oder gemäss Mietvereinbarung in der Regel ab 14.00 Uhr oder frühestens wenn die Wohnungsreinigung abgeschlossen ist.
Am Abreisetag (gemäss Mietvereinbarung) muss die Wohnung bis spätestens 10.00 Uhr geräumt sein, damit die Wohneinheiten für die nachfolgenden Gäste vorbereitet und gereinigt werden können.
6.3. Für alle sich aus diesem Vertrag ergebenden Streitigkeiten gilt schweizerisches Recht und wird Luzern als ausschliesslicher Gerichtsstand vereinbart.



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